Kein Auftrag ist wie der andere. Jedes Unternehmen hat eigene Ansprüche und Bedürfnisse. Ich kalkuliere meine Angebote daher individuell. In einem ersten Gespräch stecken wir den Rahmen des Projekts ab. Damit bekomme ich eine Vorstellung von Ihrem Unternehmen und vom Design-Umfang.
Die Preise für Grafikdesign hängen von der Projektgröße, vom Zeitrahmen, von der beruflichen Erfahrung des Designers und von der Unternehmensgröße ab. Die unten stehenden Beispiel-Kalkulationen für Logodesigns, Corporate Designs und Editorial Designs zeigen mögliche Unterschiede bei Grafikdesign-Preisen beispielhaft auf. Zudem bieten sie einen ersten Überblick auf die Preislage …
* Alle Preise netto zzgl. der gesetzlichen MwSt. Preisbeispiele sind nicht verbindlich und dienen lediglich der Veranschaulichung der möglichen Differenzen in der Preisgestaltung von Logo- und Corporate-Design-Projekten.
* Alle Preise netto zzgl. der gesetzlichen MwSt. Preisbeispiele sind nicht verbindlich und dienen lediglich der Veranschaulichung der möglichen Differenzen in der Preisgestaltung von Design-Projekten.
Wie die Beispielkalkulationen gezeigt haben, orientiert sich das Budget am Arbeitsaufwand und an der Wertschöpfung (dem sog. Nutzungsumfang). Der lokale Modeladen wird sein Logodesign bzw. Corporate Design im kleinen Rahmen nutzen, zum Beispiel für Beschilderungen, ausliegende Flyer, Visitenkarten und eine Webpräsenz. Ein international agierendes Bekleidungsunternehmen wird sein neues Logo bzw. Corporate Design in viel größerem Umfang nutzen. Zum Beispiel für Werbekampagnen, Werbespots, Internetseiten, Apps, Social-Media-Kampagnen sowie Artikel- und Kleidungsdesigns. Es wird ein höherer wirtschaftlicher Nutzen aus dem Logo gezogen.
Jedes Angebot benötigt daher eine individuell zugeschnittene Kalkulation. Eigens formulierte Angebote sind wichtig, um den jeweiligen Anforderungen und Bedürfnissen im Preis gerecht zu werden. Letztlich müssen Qualitätsanspruch, Zeitrahmen und Budget zueinanderpassen.
Nach der ersten kostenlosen Beratung (ca. 10 – 20 Minuten) via Telefon oder Mail, erhalten Sie von mir ein Angebot, das Sie bestätigen oder ablehnen können. Ich biete grundsätzlich keine weitere unbezahlte Vorleistung an. Bei langfristigen Projekten können zunächst erste Ansätze erarbeitet werden, bevor der Zuschlag für das gesamte Projekt erteilt wird. In diesen Fällen wird für die vorab erbrachten Gestaltungsleistungen ein eigenes Angebot erstellt.
Normalerweise verfasse ich Gesamtangebote mit Festpreisen. Bei zusätzlichen, nach Abschluss des Auftrags anfallenden Korrekturen oder regelmäßigen Zuarbeiten können Stundensätze vereinbart werden. Mein Stundensatz liegt bei mindestens 80 € netto pro Stunde. Mein Tagessatz liegt bei ca. 800 € netto. Die konkreten Preise pro Stunde/Tag hängen von der Art der Gestaltungstätigkeit, der Firmengröße und vom Zeitrahmen ab.
Von Neukunden wird i.d.R. eine Anzahlung von 25 % bis 50 % der Angebotssumme erbeten. Bei Folgeprojekten verzichte ich auf eine Anzahlung, um den bürokratischen Aufwand beiderseits gering zu halten. Bei einigen Institutionen (z. B. Universitäten) verzichte ich aufgrund der dortigen festen Vergabe- und Buchungsrichtlinien auf die Anzahlungsregelung.
Bei vielen Design-Leistungen müssen Art und Umfang der Nutzungsrechte definiert und vergütet werden. Zu Beginn halte ich in meinen Angeboten fest, ob, und wenn ja, in welcher Form die Nutzungsrechte an den Kunden übergehen. Nur wenn die Gestaltung eine Schöpfungshöhe – also eine künstlerische Leistung – aufweist, unterliegt sie dem Urheberrecht. Beim Logodesign und Corporate Design ist die Schöpfungshöhe gegeben. Bei Layouts nach bestehenden Design-Vorgaben nicht.
Beim Logodesign und Corporate Design erhalten Sie i.d.R. die vollen Nutzungsrechte. Die Übertragung der Nutzungsrechte wird im Angebot und in der Rechnung dokumentiert. Damit sind Sie für die Zukunft abgesichert und Nachforderungen sind ausgeschlossen. Für kleine Firmen und Solo-Selbstständige fallen übrigens sehr geringe Kosten für die Einräumung der Nutzungsrechte an.
Großunternehmen hingegen schöpfen aus den Gestaltungen mittels ihrer großen Reichweite einen größeren Mehrwert. Es ist ein Unterschied, ob ein Grafikdesigner eine Anzeigenserie für einen lokalen Friseurladen oder für eine nationale Friseursalon-Kette umsetzt. Der Nutzen und der daraus generierte Umsatz hängen von der Größe des Unternehmens und der geplanten Nutzung der Designs ab.
Bei Grafik-Aufträgen, die eine kreative Leistung (die sog. Schöpfungshöhe) beinhalten, wird ein Umsatzsteuersatz von 7 % veranschlagt. Das ist z.B. bei Logodesigns, Corporate Designs und Illustrationen der Fall. Die gestalteten Ergebnisse unterliegen damit dem Urheberrecht.
Grafik-Tätigkeiten, bei denen laut Urheberrecht keine künstlerische Leistung bzw. Schöpfungshöhe vorliegt, werden mit dem Umsatzsteuersatz von 19 % in Rechnung gestellt. Dazu zählen z.B. Textsatz, die Gestaltung von Publikationen nach bereits bestehenden Corporate Design Standards, das Design von simplen Infografiken etc.